Neubau heißt: bekannte Energiewerte, keine Sanierungsliste und ein Kaufvertrag, in dem steht, was gebaut wird. Aktuell begleiten wir ein Projekt.
City-Wohnpark St. Wendel
Zehn Eigentumswohnungen in der Urweilerstraße, fußläufig zur Innenstadt. Vier der mittleren Einheiten sind verkauft; frei sind vier Wohnungen mit rund 95 m² und eine Penthouse-Wohnung mit rund 105 m². Der Einstieg liegt bei 370.500 Euro.
| Wohnungen gesamt | 10, davon 5 verfügbar |
| Wohnflächen | ca. 64 bis 105 m² |
| Kaufpreis ab | 370.500 € |
| Energiebedarfsausweis | 17,2 kWh/(m²·a) · Klasse A+ · Energieträger Strom |
| Baujahr | 2025 |
| Nachhaltigkeit | QNG-Zertifizierung, im Kaufvertrag zugesichert |
| Provision | für Käufer provisionsfrei |
Worauf beim Neubaukauf zu achten ist
- Bau- und Leistungsbeschreibung. Sie ist der eigentliche Vertragsinhalt. Was dort nicht steht, wird auch nicht gebaut.
- Zahlungsplan nach MaBV. Gezahlt wird nach Baufortschritt, nicht im Voraus.
- Fertigstellungstermin. Ein Datum im Vertrag ist mehr wert als eine Zusage im Gespräch.
- Förderung. Die KfW-Förderung "Klimafreundlicher Neubau" setzt das QNG-Siegel voraus – die Zertifizierung ist deshalb kein Beiwerk, sondern bares Geld.
Wie der Kauf vom Bauträger abläuft
Ein Neubaukauf ist kein Hauskauf mit späterem Einzugstermin, sondern ein Vertrag über eine Leistung, die es noch nicht gibt. Deshalb läuft er anders – und deshalb steht das Meiste, was später zählt, schon vor dem Notartermin fest.
Schritt 1
Reservierung und Unterlagen
Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Bau- und Leistungsbeschreibung, Energieausweis und der Entwurf des Kaufvertrags. Diese Unterlagen gehören vor die Entscheidung, nicht danach.
Schritt 2
Notartermin
Der Entwurf muss Ihnen vor der Beurkundung zwei Wochen vorliegen – die Frist steht im Beurkundungsgesetz und ist Ihr Recht, nicht eine Höflichkeit des Verkäufers.
Schritt 3
Zahlung nach Baufortschritt
Die Makler- und Bauträgerverordnung lässt höchstens sieben Teilbeträge zu, jeder an einen erreichten Bauabschnitt gebunden. Vorkasse auf den ganzen Kaufpreis ist unzulässig.
Schritt 4
Abnahme
Hier geht die Beweislast auf Sie über: Was nicht im Protokoll steht, müssen später Sie beweisen. Mängel gehören deshalb vollständig hinein – auch die kleinen.
Schritt 5
Gewährleistung
Für Bauleistungen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Das Datum der Abnahme ist damit auch das Datum, an dem Ihre Uhr zu laufen beginnt.
Neubau oder Bestand – was in dieser Region wofür spricht
Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, aber die Entscheidungspunkte sind immer dieselben. Ein Neubau liefert bekannte Energiewerte, eine Gewährleistung und keine Sanierungsliste. Ein Bestandshaus liefert gewachsene Lagen, Grundstücke in Größen, die im Neubau selten geworden sind, und einen Preis, der die nötigen Arbeiten bereits einpreist – wenn man sie kennt. Wer vergleicht, sollte beim Bestand den Sanierungsstau in Euro beziffern und beim Neubau die Nebenkosten und den Fertigstellungstermin prüfen. Erst dann sind die beiden Zahlen vergleichbar.
Für Käufer aus dem amerikanischen Umfeld kommt ein praktischer Punkt dazu: Ein Neubau mit belegter Energieklasse und zugesicherter Ausstattung lässt sich aus der Ferne beurteilen. Ein Bestandsobjekt braucht fast immer die Besichtigung – oder jemanden vor Ort, der sie übernimmt.
Sie planen selbst ein Projekt?
Bauträger und Eigentümer, die eine Vermarktung suchen: Wir übernehmen Exposé, Preisfindung, Portale und Besichtigungen – und kennen die Käuferschicht dieser Region, einschließlich der amerikanischen.
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