Welche Post Käufer nach einem Immobilienkauf erwartet
Nach dem Notartermin ist vor der Postflut. Viele Käufer sind überrascht, wie viele Schreiben nach einem Immobilienkauf eintreffen – von Notar, Finanzamt, Amtsgericht, Gemeinde bis zu Versorgern. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Post zu erwarten ist, wofür sie wichtig ist und welche To-dos jeweils anstehen.
1) Direkt nach der Beurkundung (Woche 1–3)
Notar – Kostenrechnung & Abschriften
- Was kommt? Notarkostenrechnung, beglaubigte Abschriften/Kopien, ggf. Maklerrechnung und erste Mitteilungen zum Ablauf (Vormerkung, Fälligkeitsmitteilung folgt).
- To-do: Rechnungen zahlen und Unterlagen ablegen.
Finanzamt – Grunderwerbsteuerbescheid
- Was kommt? Bescheid über die Grunderwerbsteuer auf Grundlage der notariellen Anzeige (§ 18 GrEStG, 2-Wochen-Frist).
- To-do: GrESt fristgerecht zahlen – ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, somit keine Eigentumsumschreibung.
Gemeinde / Stadt – Negativzeugnis (kommunales Vorkaufsrecht)
- Was kommt? Bescheinigung, dass kein Vorkaufsrecht besteht oder es nicht ausgeübt wird. Grundlage: BauGB § 24 ff. Frist bis 3 Monate, meist jedoch nach 3 Wochen erteilt.
- To-do: Bescheinigung an Notar oder Bank weiterleiten.
2) Zwischenbeitrag Grundbuch (Woche 2–6)
Grundbuchamt / Amtsgericht – Auflassungsvormerkung
- Was kommt? Mitteilung über die Eintragung der Auflassungsvormerkung (Abt. II Grundbuch) + Kostenrechnung. Sie sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung (§ 883 BGB).
- To-do: Rechnung zahlen, Mitteilung ablegen.
3) Finanzierung / Bank (laufend bis Fälligkeit)
Finanzierende Bank
- Was kommt? Auszahlungsbedingungen, Grundschuldbestellung (Notartermin), Sicherungszweckerklärung, Checklisten. Die Grundschuld wird meist unmittelbar nach dem Kaufvertrag beurkundet.
- To-do: Grundschuld beurkunden, Bankauflagen erfüllen, Unterlagen zurücksenden.
Grundbuchamt – Eintragung der Grundschuld (falls finanziert)
- Was kommt? Mitteilung über die Eintragung der Grundschuld + Kostenrechnung.
- To-do: Rechnung zahlen, Kopie an Bank senden.
4) Kaufpreisfälligkeit & Eigentumsumschreibung
Notar – Fälligkeitsmitteilung
- Was kommt? Schriftliche Mitteilung, dass alle Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung vorliegen (Vormerkung, Negativzeugnis, Rangbestätigungen, Lastenfreistellung etc.).
- To-do: Kaufpreis anweisen; ggf. Ablösungen / Zug-um-Zug-Zahlungen beachten.
Finanzamt – Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Was kommt? Nach Zahlung der GrESt sendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt ans Grundbuchamt. Ohne sie keine Eigentumsumschreibung.
- To-do: Zahlung nachweisen, falls Notar/Grundbuchamt nachfragt.
Grundbuchamt – Eigentumsumschreibung
- Was kommt? Benachrichtigung über die Umschreibung (Eintragung in Abt. I) + Kostenrechnung.
- To-do: Rechnung zahlen, amtlichen Grundbuchauszug ablegen und ggf. Bank übermitteln.
5) Kommune / Versorger / Verwaltung (ab Übergabe)
Grundsteuer (Kämmerei)
- Was kommt? Neuer Grundsteuerbescheid oder Umstellung ab dem Folgejahr. Basierend auf dem Messbetrag des Finanzamts.
- To-do: Ummelden; bei Angehörigen der US-Streitkräfte gilt das NATO-Truppenstatut – keine Grundsteuerpflicht. SEPA-Mandat erteilen, Bescheid prüfen.
Abfallwirtschaft / Stadtwerke / Versorger
- Was kommt? Müll- und Energieverträge, Gefäßbestellungen, Gebühren- und Abholbescheide.
- To-do: Zählerstände melden, Verträge übernehmen, Tonnen bestellen.
Wasser / Abwasser / Zweckverband
- Was kommt? Anmeldebestätigung, Gebührenbescheid.
- To-do: Anmelden, SEPA-Mandat erteilen.
Bezirks-Schornsteinfeger & Telekom/Internet
- Was kommt? Terminankündigung für Feuerstättenschau oder Technikereinsatz.
- To-do: Eigentümerwechsel melden, Termine ermöglichen.
6) Eigentumswohnung (WEG)
- Was kommt? Stammdatenblatt, Wirtschaftsplan, Hausgeldbescheid, Beschlusssammlung, Einladung Eigentümerversammlung.
- To-do: Eigentümerwechsel anzeigen, SEPA-Mandat erteilen, Unterlagen anfordern, Schlüsselregelung klären.
7) Vermietete Objekte
- Was kommt? Mitteilung über Eigentümerwechsel und neue Bankverbindung (§ 566 BGB – „Kauf bricht nicht Miete“).
- To-do: Kaution übernehmen, Mietkonto anlegen, Zählerstände prüfen, SEPA-Mandate erneuern.
8) Sonstiges (nach Fall)
- Maklerrechnung (falls vereinbart)
- Gebäude- oder Haushaftpflichtversicherung
- Erbbaurechts-Mitteilungen (Erbbauzins)
- Denkmalschutz- oder Modernisierungshinweise
Typische Reihenfolge als Mini-Zeitstrahl
- Woche 1–3 → Notar- / Maklerrechnung, GrESt-Bescheid, Negativzeugnis Gemeinde
- Woche 2–6 → Mitteilung Auflassungsvormerkung + Kosten
- Woche 6–8 → Kaufpreiszahlung / Übergabe
- Woche 4–10 → Unbedenklichkeitsbescheinigung → Eigentumsumschreibung + Kosten
- Ab Übergabe → Versorger, Abfall, Grundsteuer, Schornsteinfeger, ggf. WEG-Verwalter
Warum diese Schritte rechtlich fix sind
- Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch (§ 883 BGB).
- Notare müssen Erwerbsvorgänge melden (§ 18 GrEStG, 2-Wochen-Frist).
- Das Negativzeugnis folgt aus dem kommunalen Vorkaufsrecht (BauGB § 24 ff.).
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Abläufe können je nach Bundesland, Notar oder Finanzamt leicht variieren.